IT-Beratung für Energieversorgung & KRITIS
Für Energieversorger und andere KRITIS-Betreiber hat sich die Rechtslage Ende 2025 grundlegend verschoben: Das NIS2-Umsetzungsgesetz und das neu gefasste BSI-Gesetz traten am 6. Dezember 2025 ohne Übergangsfrist in Kraft.
IT in der Branche Energie
Die Registrierungspflicht nach § 33 BSIG lief am 6. März 2026 ab, die vom BSI eingeräumte Nachfrist am 31. Juli 2026. § 30 BSIG schreibt zehn Mindestmaßnahmen vor — von Risikoanalyse und Bewältigung von Sicherheitsvorfällen über Backup-Management und Lieferkettensicherheit bis zu Kryptografie und Zugriffskontrolle. Betreiber kritischer Anlagen müssen zusätzlich nach § 31 BSIG Systeme zur Angriffserkennung einsetzen und die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen alle drei Jahre gegenüber dem BSI nachweisen (§ 39 BSIG).
Für Vorfälle gilt die dreistufige Meldekette des § 32 BSIG: Erstmeldung binnen 24 Stunden, Folgemeldung binnen 72 Stunden, Abschlussmeldung binnen eines Monats. Die Geschäftsleitung haftet persönlich und ist nach § 38 BSIG zur regelmäßigen Schulung verpflichtet. Für Netzbetreiber kommen die energiespezifischen Pflichten nach § 5c EnWG hinzu; solange die Bundesnetzagentur ihren IT-Sicherheitskatalog daran anpasst, gilt weiter der Katalog nach § 11 Absatz 1a EnWG mit zertifiziertem ISMS nach ISO/IEC 27001 in Verbindung mit ISO/IEC TR 27019.
Technisch entscheidet sich das auf vier Ebenen: Identitäten ohne dauerhafte Administratorrechte mit phishing-resistenter Anmeldung und privilegiertem Zugriff nur über Jump Host, Segmentierung zwischen Leittechnik und Büro-IT, unveränderliche Backups, die auch mit Administratorrechten nicht löschbar sind, und eine Protokollierung, die Vorfälle innerhalb der Meldefristen belegbar macht. Alendris arbeitet an genau diesen Ebenen. Für einen Betreiber kritischer Infrastruktur haben wir ein NIS2-Programm von der Gap-Analyse über Microsoft Defender XDR, Microsoft Sentinel und Entra ID Governance bis zur prüffähigen Dokumentation umgesetzt.
Bei einem Energieversorger konsolidierten wir die Log- und Alerting-Architektur in Azure vollständig als Infrastructure as Code — die Voraussetzung dafür, dass Nachweise reproduzierbar bleiben. Managed SOC und Rufbereitschaft sind vertraglich zubuchbar, die reguläre Servicezeit ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr.
Typische Herausforderungen
- NIS2-Pflichten mit harten Deadlines und hohen Bussgeldern (bis 10 Mio. EUR oder 2% Umsatz)
- OT/IT-Konvergenz: Industrial Control Systems (ICS / SCADA) im gleichen Netzwerk wie Office-IT
- Gestiegene Bedrohung durch staatlich gesponserte APTs und Ransomware-Akteure
- Persönliche Haftung der Geschäftsleitung nach NIS2
- 24/7-Verfügbarkeitsanforderungen vs. begrenzte Security-Personal-Kapazität
Relevante Compliance-Frameworks
Schwerpunkte in dieser Branche
Aus der Praxis dieser Branche
- Ablösung der Citrix-Umgebung durch Azure Virtual DesktopVollständige Migration von 8.000 Citrix-Usern in eine hochautomatisierte AVD-Zielarchitektur.
- Entwicklung einer AI-Plattform auf Basis von Microsoft AzureEine sichere und skalierbare KI-Nutzung im Unternehmen entsteht durch eine zentrale Enterprise Search, die Informationen aus Systemen wie SharePoint, ServiceNow und SAP bündelt.
- Security-Modernisierung mit Fokus auf Microsoft 365 & SOC-ReadinessNachhaltige Verbesserung der Sicherheitslage im Microsoft-Ökosystem mit Fokus auf Identitätsschutz, Tenant-Hardening und SOC-Readiness.
- Evolution einer Enterprise Monitoring Lösung auf AzureRedesign der Azure Monitoring Architektur mit Dedicated Azure Monitor Cluster, standardisierten DCR Rules und vollständiger Infrastructure as Code Automatisierung.
- NIS2 Compliance Umsetzung für kritische InfrastrukturGanzheitliche Umsetzung der NIS2-Anforderungen: Von der Gap-Analyse über die technische Implementierung bis zur Audit-Readiness.