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Branche

IT-Beratung für Energieversorgung & KRITIS

Für Energieversorger und andere KRITIS-Betreiber hat sich die Rechtslage Ende 2025 grundlegend verschoben: Das NIS2-Umsetzungsgesetz und das neu gefasste BSI-Gesetz traten am 6. Dezember 2025 ohne Übergangsfrist in Kraft.

Überblick

IT in der Branche Energie

Die Registrierungspflicht nach § 33 BSIG lief am 6. März 2026 ab, die vom BSI eingeräumte Nachfrist am 31. Juli 2026. § 30 BSIG schreibt zehn Mindestmaßnahmen vor — von Risikoanalyse und Bewältigung von Sicherheitsvorfällen über Backup-Management und Lieferkettensicherheit bis zu Kryptografie und Zugriffskontrolle. Betreiber kritischer Anlagen müssen zusätzlich nach § 31 BSIG Systeme zur Angriffserkennung einsetzen und die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen alle drei Jahre gegenüber dem BSI nachweisen (§ 39 BSIG).

Für Vorfälle gilt die dreistufige Meldekette des § 32 BSIG: Erstmeldung binnen 24 Stunden, Folgemeldung binnen 72 Stunden, Abschlussmeldung binnen eines Monats. Die Geschäftsleitung haftet persönlich und ist nach § 38 BSIG zur regelmäßigen Schulung verpflichtet. Für Netzbetreiber kommen die energiespezifischen Pflichten nach § 5c EnWG hinzu; solange die Bundesnetzagentur ihren IT-Sicherheitskatalog daran anpasst, gilt weiter der Katalog nach § 11 Absatz 1a EnWG mit zertifiziertem ISMS nach ISO/IEC 27001 in Verbindung mit ISO/IEC TR 27019.

Technisch entscheidet sich das auf vier Ebenen: Identitäten ohne dauerhafte Administratorrechte mit phishing-resistenter Anmeldung und privilegiertem Zugriff nur über Jump Host, Segmentierung zwischen Leittechnik und Büro-IT, unveränderliche Backups, die auch mit Administratorrechten nicht löschbar sind, und eine Protokollierung, die Vorfälle innerhalb der Meldefristen belegbar macht. Alendris arbeitet an genau diesen Ebenen. Für einen Betreiber kritischer Infrastruktur haben wir ein NIS2-Programm von der Gap-Analyse über Microsoft Defender XDR, Microsoft Sentinel und Entra ID Governance bis zur prüffähigen Dokumentation umgesetzt.

Bei einem Energieversorger konsolidierten wir die Log- und Alerting-Architektur in Azure vollständig als Infrastructure as Code — die Voraussetzung dafür, dass Nachweise reproduzierbar bleiben. Managed SOC und Rufbereitschaft sind vertraglich zubuchbar, die reguläre Servicezeit ist Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr.

Ausgangslage

Typische Herausforderungen

  • NIS2-Pflichten mit harten Deadlines und hohen Bussgeldern (bis 10 Mio. EUR oder 2% Umsatz)
  • OT/IT-Konvergenz: Industrial Control Systems (ICS / SCADA) im gleichen Netzwerk wie Office-IT
  • Gestiegene Bedrohung durch staatlich gesponserte APTs und Ransomware-Akteure
  • Persönliche Haftung der Geschäftsleitung nach NIS2
  • 24/7-Verfügbarkeitsanforderungen vs. begrenzte Security-Personal-Kapazität
Regulatorik

Relevante Compliance-Frameworks

NIS2 / NIS2UmsuCGBSI GesetzBSI IT-GrundschutzKRITIS-VerordnungSektorenspezifische StandardsISO 27001